Abmahnung der Kanzlei Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe für Bushido

Die Kanzlei Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe mahnt derzeit die unerlaubte Verwertung diverser Titel und Alben des Künstlers Bushido ab. Dem Anschlussinhaber wird vorgeworfen, die urheberrechtlich geschützten Werke im Rahmen von Tauschbörsen zum Download im Internet angeboten zu haben. Das Schreiben enthält neben der ermittelten IP-Adresse des Anschlussinhabers eine vorformulierte Unterlassungserklärung. Darüber hinaus wird der Anschlussinhaber aufgefordert, zur einvernehmlichen Beilegung der Angelegenheit einen pauschalen Vergleichsbetrag zu bezahlen, dessen genaue Zusammensetzung (Rechtsanwaltskosten, Schadensersatz) nicht näher erläutert wird.

Als Betroffener ist Ihnen von einer vorschnellen Zahlung des geforderten Betrags abzuraten, auch sollten Sie die Unterlassungserklärung in dieser Form nicht unterzeichnen. Diese ist regelmäßig zu Ihrem Nachteil formuliert, insbesondere erkennen Sie den Anspruch der Gegenseite in vollem Umfang an. Gefährlich ist es jedoch, die Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung verstreichen zu lassen und untätig zu bleiben. In diesem Fall droht Ihnen nämlich eine einstweilige Verfügung bzw. ein Gerichtsverfahren mit erheblich höheren Kosten. Wenden Sie sich deshalb an einen spezialisierten Rechtsanwalt, der prüft, ob Sie aus rechtlicher Sicht überhaupt zur Verantwortung gezogen werden können und für Sie gegebenenfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung abgibt. Vor der Heranziehung entsprechender Muster aus dem Internet oder der eigenhändigen Formulierung einer Unterlassungserklärung ist dabei dringend zu warnen. Die Konsequenzen einer ungeschickt oder nachteilig formulierten Erklärung können sehr weitreichend sein, denn die Unterlassungserklärung bindet Sie für 30 Jahre. Auch riskieren Sie, dass Ihnen Folgeabmahnungen ins Haus flattern. Sie sollten sich deshalb unbedingt an einen Fachmann wenden.
 
Rufen Sie mich an, wenn auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe erhalten haben. Gemeinsam besprechen wir Ihren Fall und erarbeiten eine individuelle Verteidigungsstrategie. An deren Ende steht oftmals das Ergebnis, dass Sie gar nichts oder nur eine erheblich niedrigere Summe bezahlen müssen.