Allgemeines Zivilrecht

Das allgemeine Zivilrecht bzw. Vertragsrecht umfasst sämtliche Verträge, die von Privatpersonen oder Unternehmen geschlossen werden. Hierunter fallen Kaufverträge, Mietverträge, Dienstverträge, Werkverträge und sonstige Verträge, soweit sie nicht speziellen Rechtsgebieten zuzuordnen sind.

Die insoweit geltenden gesetzlichen Regelungen lassen sich im Geschäftsverkehr durch sog. "Allgemeine Geschäftsbedingungen", kurz AGB, modifizieren.

 

Unsere Tätigkeit im Allgemeinen Vertragsrecht umfasst:

 

  • außergerichtliche Beratung und Vertretung
  • Vertragsgestaltung
  • AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)
  • Kaufrecht und Gewährleistungsrecht
  • Werkvertragsrecht
  • Mietrecht
  • Leasing