Verwaltungsrecht

Das Verwaltungsrecht regelt die Beziehungen zwischen dem Staat bzw. den Verwaltungsinstitutionen und seinen Bürgern. Es umfasst unter anderem das

  • allgemeine Polizei- und Ordnungsrecht (z. B. Anordnung von Maulkorb- und Leinenzwang bei Hunden, Hundehaltungsuntersagung)
  • Kommunalrecht einschließlich kommunalem Abgabenrecht
  • Gewerberecht, z. B. Gaststättenrecht

 Auch in diesen Rechtsbereichen helfen wir Ihnen bei Schwierigkeiten gerne weiter.