Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer für die Warner Bros. Entertainment GmbH – „Godzilla“

Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer aus München mahnen für die Warner Bros. Entertainment GmbH den Film „Godzilla“ab. In dem mir vorliegenden Abmahnschreiben fordert die Kanzlei die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Vergleichsbetrags in Höhe von 815,00 EUR.

 

Was ist Ihnen als Betroffener zu raten?

 

Als erstes heißt es Ruhe bewahren!

 

Zahlen Sie nicht vorschnell an die Gegenseite, auch sollten Sie die Unterlassungserklärung in dieser Form nicht unterzeichnen. Holen Sie sich stattdessen Hilfe bei einem spezialisierten Rechtsanwalt, der zunächst prüft, ob Sie aus rechtlicher Sicht überhaupt zur Verantwortung gezogen werden können. In der Regel wird dieser auch eine  modifizierte Unterlassungserklärung für Sie abgeben.

Bleiben Sie auf keinen Fall untätig in der Hoffnung, dass schon Gras über die Sache wachsen werde. In diesem Fall droht Ihnen eine nämlich eine einstweilige Verfügung bzw. ein Gerichtsverfahren mit erheblich höheren Kosten.

 

Sollten auch Sie eine Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer erhalten haben, helfen wir Ihnen gerne weiter. Wir sind auf den Umgang mit Abmahnungen spezialisiert und verfügen hierbei über jahrelange Erfahrung. Gerne informieren wir Sie in einem telefonischen Erstgespräch über die Kosten einer anwaltlichen Beratung und Vertretung. Dieses Erstgespräch ist für Sie unverbindlich und selbstverständlich kostenlos. Mandanten beraten und vertreten wir bundesweit.