Abmahnung durch Rechtsanwalt Philipp Marquort – Notrefun Entertainment Media GmbH, Triple X Entertainment UG, Medienvertrieb T.W., Inhaber Tim Wosnitza

Der Kieler Rechtsanwalt Philipp Marquort spricht nach wie vor Abmahnungen für verschiedene Filme aus dem Bereich der Erwachsenenunterhaltung aus. Abgemahnt wird unter anderem für die Notrefun Entertainment Media GmbH, die Triple X Entertainment UG und den Medienvertrieb T.W., Inhaber Tim Wosnitza.


Dem Anschlussinhaber wird vorgeworfen, den betreffenden Film im Rahmen von Tauschbörsen zum Download im Internet angeboten zu haben. Das Schreiben enthält eine vorformulierte Unterlassungserklärung. Darüber hinaus wird das Angebot unterbreitet, die Angelegenheit gegen Zahlung eines Vergleichsbetrages außergerichtlich beizulegen. Gefordert wird in der Regel ein Betrag zwischen 750,00 € und 992,80 €.

 

Was ist Ihnen als Betroffener zu raten?


Als erstes heißt es Ruhe bewahren! Zahlen Sie aus Angst oder falscher Scham nicht vorschnell an die Gegenseite und unterzeichnen Sie die Ihnen vorgelegte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft! Suchen Sie stattdessen innerhalb der Ihnen gesetzten Frist anwaltlichen Rat. Zunächst ist zu prüfen, ob Sie aus rechtlicher Sicht überhaupt zur Verantwortung gezogen werden können, gegebenenfalls empfiehlt sich die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung. Die Ihnen von der Abmahnkanzlei vorgelegte Erklärung ist häufig zu weitreichend formuliert und enthält für Sie nachteilige Regelungen. Sie sollte deshalb unbedingt von einem Fachmann angepasst, sprich „modifiziert“ werden.

 

Sollten auch Sie eine Abmahnung von Rechtsanwalt Philipp Marquort erhalten haben, helfe ich Ihnen gerne weiter. Ich bin auf den Umgang mit Abmahnungen spezialisiert und verfüge hierbei über jahrelange Erfahrung.